Ausgleichsflächen
Wir schaffen Naturräume
Jede Gegend in Deutschland beherbergt eine bemerkenswerte Vielfalt seltener Tiere und Pflanzen. Viele von Ihnen haben sich über Jahrhunderte auf einen spezifischen Lebensraum eingestellt. Durch die Ausweisung von Baugebieten im Rahmen der Bauleitplanung, den Straßen- oder Leitungsbau und sonstige Vorhaben wird deren Lebensraum zerstört.
Dementsprechend bedarf es landschaftspflegerische und der Natur dienliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, um die ökologische Qualität anderer Flächen zu steigern. Diese ökologisch höherwertigen Flächen sollen die Beeinträchtigung von Natur und Landschaft ausgleichen und neuen Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten schaffen.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Umsetzung der Flächenoptimierung nach ökologischen und naturschutzfachlichen Gesichtspunkten.
Das System mit den Wertepunkten
Um die Größe und Qualität der Ausgleichs-/Ersatzpflanzung zu deklarieren, werden so genannte Wertepunkte verwendet. Diese sind Ergebnis einer Berechnung auf Basis verschiedener Faktoren wie Flächengröße, Flächennutzung vor Bau, Lage der Fläche etc.
Planung der Ausgleichs-/Ersatzpflanzen
Sofern Sie auf Ihren Grundstück eine Ausgleichs-/Ersatzpflanzung planen gilt es einige Punkte zu beachten, damit die Pflanzen als Wertepunkte geltend gemacht werden können.
- Ausgleich durch das Setzen von Bäumen oder die Pflanzung einer Wildhecke bzw. eine Kombination aus beiden Varianten.
- Bei der Pflanzenauswahl sind heimische Gehölze vorgeschrieben.
- Bei Pflanzen mit einer Höhe von weniger als 2,00 m ist ein Grenzabstand von 0,5 m und bei Pflanzen mit einer Höhe von über 2,00 m ist ein Grenzabstand von 2,00 m einzuhalten.
- Bei der Baumauswahl sind Hochstämme mit einem Mindeststammumfang von 8 – 10 cm vorgeschrieben.
- Bei der Auswahl von Obstgehölzen sind heimische bzw. regionale Sorten vorgeschrieben.
- Die Ausgleichs- und Ersatzpflanzen werden in drei Größenkategorien unterteilt:
Wuchsklasse/Wuchsordnung I – große Bäume über 20,00 m Endhöhe
Wuchsklasse/Wuchsordnung II – mittelgroße Bäume unter 20,00 m Endhöhe
Wuchsklasse/Wuchsordnung III – Kleinbäume und Großsträucher - Nur Bäume der Wuchsklasse/Wuchsordnung I und II dürfen als Ausgleichs-/Ersatzpflanzen einzeln ausgewählt werden.
- Großsträucher und Kleinbäume der Wuchsklasse/Wuchsordnung III sind nur in Wildhecken zulässig.